Pressemitteilung v. 24.03.2014 OLG Hamm: "Bauherr haftet nicht, wenn ein Handwerker beauftragte Dacharbeiten
unzureichend absichert und deswegen vom Dach stürzt". Zum Urteil: Urteil des OLG vom 21.02.2014.
Urteil gegen eine Geschäftsleitung zum tödlichen Unfall eines Auszubildenden durch Missachtung von Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften durch das Landgericht Osnabrück, 10. Große Strafkammer, 10 KLs 16/13
Urteil vom Hessisches Landessozialgericht, vom 17.09.2013, - L 3 U 33/11 - Privates Telefonieren während der Arbeitszeit ist nicht gesetzlich unfallversichert!