2010 Arbeitsschutz ist Stabsfunktion
Landgericht Köln (Az: 10 (1) Sa 1231/02) und Bundesarbeitsgericht vom 15.12.2009, Az: 9 AZR 769/08 klären die Stabsfunktion im Arbeitsschutz. Der VDI bekräftigt in einem Positionspapier das Arbeitsschutz Stabsfunktion ist!