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Arbeitsschutz im

Facility-Management

FASI vs. Sifa

Die Begrifflichkeit "Fachkraft für Arbeitssicherheit" und ihre z. T. skurrilen Abkürzungen ist nirgends namensrechtlich genormt oder namentlich geschützt, auch wenn der Begriff vielfach im ASIG genannt wird. Je nach Region in Deutschland sagen die einen "Fasi" und die anderen "Sifa". Erschwerend kommt hinzu, das der Begriff "FASI" auch für "Fachvereinigung für Arbeitssicherheit e.V." steht und "Sifa" wiederrum mit den "Sicherheitsfachkräften des Bewachungsgewerbes" (§ 34a GewO) kollidiert. Die baua hat sich dazu positioniert. Auch Wikipedia hält eine Definition bereit.

Auch über die Basis- Qualifikation von Fachkräften für Arbeitssicherheit wird häufig kontrovers diskutiert. Der LASI hat dazu in den Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes LV 64 im April 2019 FAQ herausgegeben.
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