Am 13.04.2021 hat die Bundesregierung eine Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung verkündet. Die Änderung tritt am fünften Tag nach Verkündung in Kraft. Mit der Änderung sind alle bestehende Maßnahmen bis zum 30.06 verlängert. Ergänzend ist das Angebot von Corona Tests an die Beschäftigten für die Unternehmen jetzt verpflichtend.