Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird nicht erneut verlängert. Damit tritt sie mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.
Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch danach nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen. Hierzu wird das Bundesarbeitsministerium Empfehlungen in Form von FAQ bereitstellen.
Darüber hinaus beobachtet das BMAS das Infektionsgeschehen auch weiterhin und wird im Falle eines kritischen bundesweiten Wiederanstiegs rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen und bekannt machen.