Neue Corona-ArbSchV informiert. Es gabeine Anpassung in zwei wesentlichen Punkten:
Die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Homeoffice und Testangeboten ist entfallen. Arbeitgeber sollen jetzt nur noch prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Testangebote unterbreiten.
Eine übersichtliche Zusammenfassung findet man unter folgendem Link:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/corona-arbeitsschutzverordnung-neu.html
Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird nicht erneut verlängert. Damit tritt sie mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.
Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch danach nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen. Hierzu wird das Bundesarbeitsministerium Empfehlungen in Form von FAQ bereitstellen.
Darüber hinaus beobachtet das BMAS das Infektionsgeschehen auch weiterhin und wird im Falle eines kritischen bundesweiten Wiederanstiegs rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen und bekannt machen.
Neuauflage der GEFMA 190 Betreiberverantwortung
Das Standardwerk GEFMA 190 für Eigentümer/Betreiber von baulichen Anlagen zur Darstellung systematisch grundlegender Zusammenhänge über die Betreiberverantwortung im Rahmen des Facility Managements wurde überarbeitet.
Poster- Aktion A & A 2021
Die Basi hat Wissensinhalte der virtuelle Posteraktion der A & A Messe zum freien Download bereitgestellt. Auch lassen sich die Vorträge mit Sternchen bewerten. Empfehlenswert sind viele Arbeitsschutzbeiträge, für die Schwerpunkte dieser Website sind das vor allem:
- Arbeitsmittel versus Arbeitsgegenstände (BetrSichV)
- Betreiben von Arbeitsstätten.