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NEWS

Arbeitsschutz im

Facility-Management

Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert


Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird nicht erneut verlängert. Damit tritt sie mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.

Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch danach nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen. Hierzu wird das Bundesarbeitsministerium Empfehlungen in Form von FAQ bereitstellen.

Darüber hinaus beobachtet das BMAS das Infektionsgeschehen auch weiterhin und wird im Falle eines kritischen bundesweiten Wiederanstiegs rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen und bekannt machen.

Poster- Aktion A & A 2021

Die Basi hat Wissensinhalte der virtuelle Posteraktion der A & A Messe zum freien Download bereitgestellt. Auch lassen sich die Vorträge mit Sternchen bewerten. Empfehlenswert sind viele Arbeitsschutzbeiträge, für die Schwerpunkte dieser Website sind das vor allem:
  • Arbeitsmittel versus Arbeitsgegenstände (BetrSichV)
  • Betreiben von Arbeitsstätten. 
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