Wissen

EIGENTÜMER

Arbeitsschutz im

Facility-Management

Eigentümer

Diese "FM-Rolle" wird vielfach unterschätzt, zumal Eigentümer nicht selten "nur" Investoren sind, also temporär "Eigentümerinteressen" wahrnehmen. Zudem sind Eigentümer sehr oft Gesellschaften, also juristische Personen. Aber im Grundgesetz Art. 14 steht ein entscheidender Satz: "Eigentum verpflichtet". Das böse Erwachen erfolgt meist erst mit einem schlimmen Schadenereignisses, nämlich dann, wenn bestimmte Betreiberpflichten und Betreiberverantwortungen nicht gerichtsfest delegiert wurden. Sucht die Staatsanwaltschaft erst einmal die "natürliche Person" im Kreise der Gesellschaft, geht nicht selten die Angst um, wen es möglicherweise treffen könnte. Ganz besonders gefährdet ist die Öffentliche Hand. Meist aus ehemaligen "Behörden" hervorgegangen, privatisieren sie sorglos daher, glauben mit PPP Projekten und z. T. sittenwidrigen Verträgen alles auf Dienstleister abzuwälzen.
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ZS2013 06 61 d Duenkel Uwe